Häufig gestellte Fragen

Muss ich sofort bezahlen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jede erbrachte Leistung oder Verkauf umgehend nach der Behandlung abrechnen wird. Dazu bieten wir Barzahlung oder EC-Cash-Kartenzahlung an.

Was kostet die Behandlung?

Tierärztliche Leistungen müssen nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden. Alle Leistungen sind zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Die GOT gibt die Möglichkeit zwischen dem 1-3 fachen Satz abzurechnen. Es ist dem Tierarzt gesetzlich untersagt unter dem 1 fachen Satz abzurechen. Jede Behandlung setzt sich aus verschiedenen Einzelleistungen zusammen, jeder „Handgriff“ z-B. Ohrenuntersuchung, Krallen schneiden oder die Verabreichung einer Injektion ist eine einzelne Leistung und wird abgerechnet. Nach jeder Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die wir Ihnen gerne erläutern. Es ist schwierig, ohne einen Patienten gesehen zu haben einen Kostenvoranschlag zu machen. Während unserer regulären Öffnungszeiten rechnen wir die Einzelleistungen durchschnittlich im 1,3 fachen Satz ab, im Notdienst berechnen wir einen deutlich erhöhten Gebührensatz.

Machen Sie Sonderpreise?

Da wir in unserer Praxis auf höchsten medizinischem Niveau arbeiten und jeder Patient mit der gleichen Sorgfalt behandelt wird müssen alle den gleichen Preis bezahlen.

Gibt es Krankenkassen für Tiere?

Selbstverständlich können Sie ihr Tier krankenversichern lassen (Hund, Katze).
Es gibt verschiedene Unternehmen die Krankenversicherungen anbieten z.B.
Lassen Sie sich bei der Versicherung über die jeweiligen Versicherungsbedingungen beraten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir ermöglichen Termine immer zeitnah (am selben Tag oder am folgenden Tag), Operationen bedürfen manchmal wenige Tage Vorlauf. Grundsätzlich werden akute Notfälle bevorzugt versorgt.

Sind Hausbesuche möglich?

Auf Wunsch, falls Sie nicht aus dem Haus können oder Ihr Tier nicht transportfähig ist, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Dieses kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Mit einem Vorlauf von ein bis drei Tagen lässt sich fast immer eine Möglichkeit finden.

Allerdings ist zu bedenken, dass wir bei einem Hausbesuch in die vertraute Umgebung des Tieres eindringen und ängstigen es unter Umständen an dem Ort in dem es sich eigentlich sehr wohl fühlt. Daher muss sich die Entscheidung für einen Hausbesuch sehr gut überlegt sein.

Hinzu kommt, dass bei einem Hausbesuch nicht die optimalen Voraussetzungen zur Diagnostik, wie in der tierärztlichen Praxis, vorhanden sind.

Was mache ich bei einem Notfall außerhalb der Sprechstunde?

In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den

Tierärztlichen Notdienst der Tierärztekammer Bremen 0421/12211
oder an die Tierkliniken im Bremer Raum z.B.:
  • Tierklinik Posthausen, Rothlaker Straße 10 , 28870 Posthausen 04297/168990
  • Tierklinik Sottrum, Alte Dorfstraße 83 , 27367 Sottrum  04264/224004264-224004264-2240
  • Tierärztliche Praxis Ottersberg, Grosse Straße 101, 28870 Ottersberg 04205/31790
  • Tiergesundheitszenttrum Bremer Schweiz, Habichthorster Weg 16, 28790 Schwanewede , 04209/8154000